RATGEBER · STAND 16.10.2026
Fahrschule wechseln: Nachweis, Meldung und Fristen (2026)
Ein Wechsel mitten in der Ausbildung ist möglich; die Ausbildungsordnung regelt ihn ausdrücklich. Drei Dinge entscheiden, ob er glatt läuft: der Ausbildungsnachweis der alten Fahrschule, die Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde und deine Prüfungsfristen.
Dein Anspruch: der Ausbildungsnachweis
Wechselst du die Fahrschule, muss dir die bisherige die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis bestätigen. Das ist deine Grundlage für die neue Fahrschule: Sie sieht, welche Ausbildungsteile du schon absolviert hast. Fordere den Nachweis schriftlich an, bevor du den neuen Vertrag unterschreibst, und hebe eine Kopie auf.
Gibt die alte Fahrschule den Nachweis nicht heraus, sprich zuerst mit ihrem Inhaber. Führt das nicht weiter, kannst du dich an die Erlaubnisbehörde wenden, am besten schriftlich. Welche Stelle bei dir zuständig ist, sagen dir Stadt oder Landkreis.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Landratsamt München (Führerscheinstelle)
Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Städte wie Köln und Duisburg verlangen eine Meldung des Wechsels. In Köln musst du das Kundenzentrum, bei dem du den Führerscheinantrag gestellt hast, schriftlich unterrichten, sobald der Wechsel vollzogen ist. Danach passt die Behörde den Prüfauftrag an. Die Stadt Duisburg beschreibt es so: Bei einem genehmigten Wechsel erteilt die Behörde der Prüfstelle einen Auftrag zur Aktualisierung oder Rücksendung des Prüfauftrags; Prüfergebnisse, Fristen und Zahlungsstände werden übernommen.
Wie es bei deiner Behörde läuft, siehst du auf ihrer Website; im Zweifel rufst du dort an und fragst nach Formular, Ablauf und Kosten. Die Stadt Duisburg nennt für den Wechsel in der Regel 12,80 Euro je angefangene Viertelstunde Zeitaufwand, zuzüglich möglicher Portoauslagen bei auswärtigen Prüfstellen. Bei deiner Behörde kann der Betrag anders sein.
Quellen: Stadt Köln (Fahrerlaubnisbehörde), Stadt Duisburg (Fahrerlaubnisbehörde)
Fristen und Prüfungen beim Wechsel
Deine Fristen hängen an Prüfauftrag und Prüfungen, nicht an der Fahrschule. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorie erfolgen. Duisburg nennt ausdrücklich, dass bei einem genehmigten Wechsel Fristen übernommen werden. Plane den Wechsel deshalb mit Abstand zum Fristende. Die neue Fahrschule schließt die Ausbildung erst ab, wenn ihr Fahrlehrer von den Ausbildungszielen überzeugt ist; er kann zusätzliche Übungsstunden für nötig halten, auch wenn der Nachweis viel bestätigt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Stadt Duisburg (Fahrerlaubnisbehörde), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Der alte Vertrag und das Geld
Kündige den Vertrag mit der alten Fahrschule so, wie er es vorsieht, und weise den Zugang nach. Welche gesetzlichen Wege es gibt, steht auf der Seite zu Preisaushang, Vertrag und Kündigung. Wichtig für den Wechsel: Kündigst du nach § 626 oder § 627 BGB, kann die alte Fahrschule grundsätzlich einen den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kläre deshalb vorher, wie sie den Grundbetrag anrechnet, damit du nicht unerwartet für schon erhaltenen Unterricht zahlst.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
So gehst du vor
Eine mögliche Reihenfolge, wenn du die Fahrschule wechseln willst:
- Neue Fahrschule aussuchen und den Preisaushang vor Ort ansehen.
- Ausbildungsnachweis der alten Fahrschule schriftlich anfordern.
- Alten Vertrag nach den Vertragsregeln kündigen und den Zugang belegen.
- Neuen Vertrag unterschreiben, bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, wie sie den Wechsel erfasst, und ihn melden (lassen).
- Mit dem neuen Fahrlehrer deinen Stand besprechen und die Prüfungsfristen im Blick behalten.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Geplante Reform: noch nicht in Kraft
Die Reform der Fahrschulausbildung (Stand 16. Oktober 2026) ist bisher nur geplant; Gesetzentwurf und Verordnung befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Für deinen Wechsel gelten bis dahin die Regeln dieser Seite. Welche Folgen die Reform für den Ausbildungsnachweis hätte, haben wir nicht belegt.
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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