RATGEBER · STAND 16.10.2026
Führerschein Klasse B: Ablauf bis zur Prüfung (2026)
Der Pkw-Führerschein läuft in festen Schritten: Voraussetzungen klären, Theorie lernen, Übungsstunden und Sonderfahrten fahren, zwei Prüfungen bestehen. Dieser Text beschreibt, was heute gilt (Stand 16. Oktober 2026). Die Reform der Fahrschulausbildung ist bisher nur geplant und steht deshalb getrennt im letzten Abschnitt.
Zuerst: Alter, Sehtest, Erste Hilfe, Antrag
Für die Klasse B musst du 18 sein; mit 17 geht es nur im Begleiteten Fahren ab 17. Zwei Nachweise besorgst du selbst: einen Sehtest und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellst du bei der zuständigen Behörde, schriftlich oder elektronisch. Ob deine Behörde ein Online-Formular anbietet, siehst du auf ihrer Website.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Theorie: Unterricht und Prüfung
Der Theorieunterricht für Klasse B besteht heute aus mindestens zwölf Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten und zwei Doppelstunden Zusatzstoff. Einzelstunden zu 45 Minuten sind erlaubt. Die Ausbildungsordnung setzt dabei die physische Präsenz der Fahrschüler voraus.
Die Theorieprüfung hat 30 Fragen, zulässig sind zehn Fehlerpunkte. Sie ist aber auch dann nicht bestanden, wenn du zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortest. Für die Vorstellung zur Prüfung berechnet die Fahrschule ein eigenes Entgelt, das im Preisaushang stehen muss.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Praxis: Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten
Praktisch fährst du in zwei Teilen: in Übungsstunden und in den Sonderfahrten. Für Klasse B sind heute zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Dunkelheitsfahrten, jeweils 45 Minuten lang. Wie viele Übungsstunden darüber hinaus nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Der Fahrlehrer schließt die Ausbildung erst ab, wenn er die Ausbildungsziele für erreicht hält, und sorgt für die dazu notwendigen Übungsstunden.
Quellen: Deutscher Bundestag (Textarchiv), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Prüfungen: Reihenfolge, Fristen, Wiederholung
Die praktische Prüfung darf erst nach bestandener Theorieprüfung abgenommen werden. Nach der Theorie hast du zwölf Monate Zeit für die praktische Prüfung, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit. Schon vorher läuft eine zweite Frist: Bestehst du die Theorie nicht binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags, soll die Prüfstelle den Auftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben. Eine nicht bestandene Prüfung darfst du in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Was du nicht online erledigen kannst und wen du anrufst
Der Theorieunterricht findet heute grundsätzlich vor Ort statt, denn er setzt Präsenz voraus. Auch Übungsstunden, Sonderfahrten und beide Prüfungen finden vor Ort statt. Den Preisaushang siehst du in den Geschäftsräumen, weil er dort hängen muss. Die Fahrerlaubnisbehörde rufst du bei Fragen zu Antrag und Prüfauftrag an. Beim TÜV NORD werden Prüftermine über die Fahrschule geplant; bei anderen Prüfstellen fragst du nach. Bei Streit um Preis oder Vertrag sprichst du zuerst mit der Fahrschule.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), TÜV NORD (Anbieter der Führerscheinprüfung, eigene Leistung), Landratsamt München (Führerscheinstelle)
Geplant: Reform der Fahrschulausbildung (Stand 16. Oktober 2026)
Noch nicht in Kraft: Alles in diesem Abschnitt ist geplant. Die Bundesregierung meldete am 10. Juni 2026 den Kabinettsbeschluss; Gesetzentwurf und Verordnung befinden sich seither im parlamentarischen Verfahren. Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung, am 5. Oktober 2026 folgte eine öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses. Nach Angaben der Bundesregierung vom 20. Mai 2026 sollen Gesetz und Verordnung nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat Ende des Jahres, also Ende 2026, in Kraft treten.
Geplant sind unter anderem: Die Präsenzpflicht im Theorieunterricht soll wegfallen. Für die Sonderfahrten soll es keine gesetzliche Vorgabe zur Anzahl mehr geben; heute sind es zwölf. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht aus den Abschnitten oben, auch wenn du jetzt anfängst. Ob für laufende Ausbildungen Übergangsregeln gelten sollen, haben wir nicht belegt. Frag deine Fahrschule.
Quellen: Bundesregierung, Presse- und Informationsamt, Deutscher Bundestag (Textarchiv), Bundesregierung, Presse- und Informationsamt
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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